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"Soft Law" der UNESCO und Grundgesetz
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Die Studie untersucht für den Bereich der Kommunikationspolitik die Frage, ob und inwieweit deutsche Stellen bei der Erzeugung von internationalem «soft law» durch die UNESCO die Vorgaben des Grundgesetzes beachten müssen. In diesem Zusammenhang wird nicht nur gefragt, ob der Bund an Art. 5 Grundgesetz gebunden ist. Es fragt sich vielmehr auch: Darf der Bund im Bereich der Kommunikationspolitik durch die Erzeugung von internationalem «soft law» in ausschließliche Länderkompetenzen eingreifen? Ist denn nicht Kommunikationsrecht im wesentlichen Landesrecht? Die Fragestellung geht noch weiter: Kann überhaupt internationales «soft law» eine innerstaatliche Geltung erlangen?
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1996
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