Öffentliches Baurecht mit den Besonderheiten für die neuen Bundesländer
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Mit dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz hat der Bundesgesetzgeber bereits im Jahre 1993 die Privatisierung hoheitlicher Aufgaben auf dem Gebiet des Planungsrechts eingeleitet. Der sinnvolle Einsatz des Instrumentes des Vorhaben- und Erschließungsplanes verlangt von den Investoren umfassende Kenntnisse des öffentliches Baurechts. Andererseits lassen sich über städtebauliche Verträge auch andere Planungsleistungen wie Bebauungspläne, Abrundungssatzungen, Erschließungsmaßnahmen, Baulandumlegungen und andere Maßnahmen in Privatinitiative durchführen. Für die praktische Anwendung gewinnen die in Ergänzung von Gesetzen und Verordnungen erlassenen Verwaltungsvorschriften zunehmend an Bedeutung. Das RWS-Skript, das planungs- und ordnungsechtliche Vorschriften im Zusammenhang darstellt, bietet baurechtliche Hilfestellung durch eine systematische Einordnung der verschiedenen planungsrechtlichen Instrumente und erläutert ihren Einsatz zur Ermöglichung von Neuansiedlungen, Erweiterungen und Umstrukturierungen. Dabei wird auf die novellierten Landesbauordnungen neu geschaffenen Spielräume und Verantwortlichkeiten eingegangen. Das RWS-Skript berücksichtigt speziell die besonderen Probleme in den neuen Bundesländern. oder Das öffentliche Baurecht hat einen Umfang erreicht, der selbst vom Fachmann kaum mehr überblickt werden kann. Für die praktische Anwendung gewinnen die in Ergänzung von Gesetzen und Verordnungen erlassenen Verwaltungsvorschriften zunehmend an Bedeutung. Das RWS-Skript stellt die in den neuen Bundesländern nunmehr geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Zusammenhang dar und erläutert diese unter Einbeziehung der neuesten Rechtsprechung, ohne wichtige Randgebiete auszulassen und ohne die sonst übliche Trennung von Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.