Normenerosion
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Empirische Beobachtung grenzt Normenerosion von »normalen« Phänomenen wie abweichendes Verhalten und Vollzugsdefizit ab. Für Normenerosion ist mehr erforderlich als die Differenz zwischen Normprogramm und Implementation, nämlich die Auflösung wesentlicher, die Normen konstituierender Erwartungen. Dies könnte der Fall sein bei zunehmend thematisierten Erscheinungen wie Korruption in der staatlichen Verwaltung, Mißbrauch staatlicher Leistungen, Auflösung des Legalitätsgrundsatzes oder der abnehmenden Arbeitsmoral. Sie belegen einen bisher nur unzureichend erklärten gesellschaftlichen Wandel. Die Beiträge dieses Sammelbandes kommen zu unterschiedlichen Einschätzungen, die entweder gesellschaftliche Erneuerungs- und Emanzipationsprozesse diagnostizieren oder doch zugestehen, daß gesellschaftliche Ordnungsleistungen über Normen immer schwerer erbracht werden können. Für Rechtswissenschaft und -politik bedeutet diese Diskussion, daß die Möglichkeit einer Strukturierung und Verhaltensstabilisierung durch rechtliche Maßnahmen zweifelhaft geworden ist und auch nicht-normative Steuerungsmechanismen in den Blick zu nehmen sind.