Novellierung der Bauordnung NW
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In der neuen Landesbauordnung NW (1.1.1996) haben formelles und materielles Bauordnungsrecht teilweise tiefgreifende Veränderungen erfahren. So wird die Errichtung von Wohngebäuden, die im Gebiet eines qualifizierten Bebauungsplans liegen, künftig ohne vorherige Baugenehmigung möglich sein. Bescheinigungen anerkannter Sachverständiger ersetzen in bestimmten Fällen die behördlichen Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren. Materielle Änderungen betreffen u. a. die Regelungen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Regelungen über Bauprodukte gemäß den europarechtlichen Vorgaben sowie die Vorschriften über Abstandsflächen und Brandschutz. Das RWS-Skript stellt die wesentlichen Änderungen gegenüber dem geltenden Recht dar und erläutert die Auswirkungen der neuen Verfahrensregelungen auf die Tätigkeit von Entwurfsverfassern und Sachverständigen sowie die Rechtsstellung von Bauherren und Nachbarn.