Verfassungsgebung und Verfassungskonflikt
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Die 1830er Jahre gelten als vorläufiger Höhepunkt der politischen Öffentlichkeit in Deutschland. Im Gefolge der Julirevolution von 1830 und im Umfeld des Harnbacher Festes feierte die frühliberale Bewegung ihre ersten spektakulären Erfolge; die konstitutionellen Landtage avancierten zur parlamentarischen »Vorschule« der Frankfurter Paulskirche. Nach dem Epochenjahr 1830 begann nicht ein politisches »Biedermeier«, sondern der »Vor-März«, die Vorgeschichte der Revolution von 1848/49. Die vorliegende Untersuchung beruht auf der Auswertung von bisher weitgehend unbekannten Akten und Briefen aus über vierzig Archiven und Bibliotheken. Sie behandelt die Parlaments- und Verfassungsgeschichte eines Mittelstaates des Deutschen Bundes: des Kurfürstentums Hessen. Nach sozialrevolutionären Unruhen erlangte das nordhessische Territorium im Januar 1831 die damals fortschrittlichste Verfassung des Vormärz. Auf dieser staatsrechtlichen Grundlage entwickelten sich seit 1832/33 Auseinandersetzungen zwischen konservativer Regierung und liberalem Landtag, die in einen »permanenten Verfassungskonflikt« (Nipperdey) mündeten. Die wiederholten Ministeranklageverfahren gegen den Regierungschef Ludwig Hassenpflug erregten in ganz Deutschland Aufmerksamkeit. Die Studie analysiert die Verfassungsentstehung 1830/31 und den politischen Entscheidungsprozeß zwischen Regent, Regierung und Landtag in der ersten Ministerzeit Hassenpflugs (1832 - 1837). Den zweiten Schwerpunkt bildet die Darstellung der parlamentarischen Frühzeit, in der sich bereits deutliche Ansätze einer politischen Fraktionierung im Landtag zeigten. Die Gesetzgebung, an der Regierung und Landtag gleichermaßen mitwirkten, stand im Zeichen konservativer Modernisierung. Die Kontroverse um den Konstitutionalismus als Staatsform, welche die Verfassungshistoriker seit den sechziger Jahren beschäftigt, wird an dem neben Preußen bekanntesten Beispiel, dem kurhessischen Verfassungskonflikt, überprüft. Die detaillierte Analyse des politischen Geschehens der 1830er Jahre im Kurfürstentum Hessen zeigt die im konstitutionellen System bereits angelegten, im 19. Jahrhundert jedoch nicht zum Durchbruch kommenden Wandlungstendenzen. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Wilhelm-Liebknecht-Preis 1995 der Universitätsstadt Gießen.