Die situativen Voraussetzungen des Haustürwiderrufsgesetzes
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Funktions- und Entscheidungsträger des Marketing sehen sich in der betrieblichen Praxis mehr und mehr mit juristischen Sachverhalten konfrontiert. Die Lösung von Aufgaben, die im Spannungsfeld zwischen Marketing und Recht stehen, werden zu den Schlüsselproblemen des Marketing- Managements, darüber hinaus der gesamten Unternehmensführung gezählt. Marketing als eine moderne Unternehmensphilosophie beinhaltet neben einer konsequenten Ausrichtung aller betrieblichen Teilbereiche und Aktivitäten auf den Markt als Charakteristikum in erster Linie ein gestaltendes Einwirken auf diesen Markt. Dies hat zu gravierenden Problemen für den Einzelnen, aber auch für die Gesellschaft als Ganzes geführt. Den in diesem Zusammenhang zu beobachtenden Auswüchsen in Form von Manipulationen des Kunden tritt man heute erfolgversprechend etwa durch gezielte Verbraucheraufklärung entgegen, vor allem aber durch diesbezügliche rechtliche Rahmenbedingungen. Zu diesen rechtlichen Rahmenbedingungen zählt neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dessen Vorschriften eine weitgehende Konkretisierung durch die Rechtsprechung erfahren haben, vor allem das Haustürwiderrufsgesetz (HWiG) vom 16. Januar 1986, das einem Käufer ein einwöchiges Rücktrittsrecht bei „Haustürgeschäften“ einräumt. Mit den situativen Voraussetzungen dieses Gesetzes befaßt sich die vorliegende Untersuchung.