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Die strafprozessuale Aussagefreiheit, insbesondere der Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare, hat weitreichende Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete. Um die volle Wirkung dieser Garantie zu verstehen, ist es wichtig, sie von ihrer Ausstrahlungswirkung auf andere Verfahren zu trennen. Diese Untersuchung beleuchtet die Geschichte, die verfassungsrechtliche Verankerung und die Umsetzung des nemo tenetur Grundsatzes durch die Strafprozessordnung (StPO). Erstmals wird die Ausstrahlungswirkung in ihren grundlegenden Aspekten dargestellt. Im Anschluss werden die entwickelten Prinzipien auf die Mitwirkungspflichten im Verwaltungsrecht angewendet. Eine zentrale Fragestellung ist, ob eine verwaltungsrechtliche Mitwirkungspflicht verweigert werden kann, wenn die Erfüllung zu einer strafrechtlichen Selbstbelastung führen könnte. Dabei werden verschiedene Pflichten wie Auskunfts-, Vorlage-, Melde- und Duldungspflichten sowie die Eigenüberwachung und Bestellung eines Betriebsbeauftragten untersucht. Die Ausstrahlungswirkung des nemo tenetur Prinzips beruht auf einem allgemeinen rechtsstaatlichen Prinzip der Verfahrenstrennung, das durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestützt wird. Allerdings zeigt sich, dass dieses Recht in Bezug auf die Trennung von Schutzbereich und Eingriffsrechtfertigung von der traditionellen Dogmatik abweicht. Entscheidend ist nicht die Art der Informationen als personenbezogene Daten, sondern die
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Selbstbelastung und Verfahrenstrennung, Heinrich Amadeus Wolff
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- Released
- 1997
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