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Der Erbrechtsausschuss der Akademie für Deutsches Recht und dessen Entwurf eines Erbgesetzes

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Satzungsmäßige Aufgabe der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht war es, «die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens zu fördern und in enger dauernder Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiete des Rechts und der Wirtschaft zu verwirklichen». In diesem Sinne bemühte sich der Erbrechtsausschuß der Akademie für Deutsches Recht um das deutsche Erbrecht. Der Ausschuß tagte in den Jahren 1935-1942 unter seinem Vorsitzenden Heinrich Lange. Als einziger bürgerlich-rechtlicher Ausschuß der Akademie schloß er seine Beratungen mit der Formulierung eines Gesetzesentwurfs ab. Davon ist lediglich die Gliederung überliefert. Der Autor unternimmt den aufwendigen Versuch, den verlorengegangenen Gesetzesentwurf zu rekonstruieren und rechtswissenschaftlich zu kommentieren. Dazu muß er auch das rechtspolitische Umfeld vorstellen, das die Themen und die Erkenntnisse des Erbrechtsausschusses bestimmte.

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Der Erbrechtsausschuss der Akademie für Deutsches Recht und dessen Entwurf eines Erbgesetzes, Gerd Wacker

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1997
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