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Die Stellung der Landesparlamente aus deutscher, österreichischer und spanischer Sicht

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Auf der Verlustliste einer fortschreitenden Vereinigung Europas stehen die Landesparlamente an oberster Stelle. Gehen mit der Übertragung nationaler Hoheitsrechte Gesetzgebungskompetenzen der Länder (oder vergleichbarer Untergliederungen) auf die Europäische Union über, so beschränkt sich die eruoparechtliche Kompensation auf eine Mitwirkungsbefugnis der Mitgliedstaaten. Ein darüber hinausgehender innerstaatlicher Ausgleich begünstigt in der Regel die Landesregierungen, nicht die Landesparlamente, wodurch sich die Entwicklung der Bundesstaatlichkeit zu einem Exekutivföderalismus verstärkt. In dieser Situation sollte ein Symposion über »Die Stellung der Landesparlamente aus deutscher, österreichischer und spanischer Sicht«, das als Verwaltungswissenschaftliche Arbeitstagung des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer durchgeführt wurde, der Bestandsaufnahme und dem Ausblick dienen. Zu dieser Veranstaltung, die in der Zeit vom 26. bis 27. Oktober 1995 unter der wissenschaftlichen Leitung des Herausgebers durchgeführt wurde, trafen sich Wissenschaftler und Praktiker aus Deutschland, Österreich und Spanien, um Erfahrungen aus Staaten mit föderalistischer Gliederung auszutauschen. In Fortsetzung einer Reihe deutsch-österreichisch-spanischer Konferenzen wurde vo deutscher Seite an das Speyerer Sonderseminar vom März 1990 über »Föderalismus und Europäische Gemeinschaften unter besonderer Berücksichtigung von Umwelt und Gesundheit, Kultur und Bildung« (veröffentlicht in Band 2 der »Schriften zum Europäischen Recht«, 2. Aufl. 1993) angeknüpft, das bereits das Thema »Landesparlamentarismus im Prozeß der europäischen Einigung« in die Diskussion einbezogen hatte. Stand bei der Vorgänger-Tagung Österreich noch vor den Toren der Europäischen Gemeinschaft(en), so kann es nunmehr seine erste Rats-Präsidentschaft vorbereiten; zeichnete sich 1990 der richtige Weg zur deutschen Wiedervereinigung erst in Umrissen ab, so ist heute schon darauf zu achten, daß die »jungen« und nicht mehr »neuen« Länder von der Brüsseler Bürokratie im Vergleich zu anderen Regionen nicht benachteiligt werden; stand früher die »Vertiefung« des europäischen Staatenverbundes oft einseitig im Vordergrund, so geht es jetzt stärker um dessen Erweiterung, die für Deutschland nicht nur durch Art. 23 Abs. 1 GG n. F. vorgegeben, sondern auch aus geopolitischen Gründen wünschenswert ist. Aus dem Vorwort

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1997

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