Theorie und Methode im Staatsrecht
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Gustav Seidler (1858-1933) gilt als Pionier der Staatsrechnungswissenschaft. Aus seiner reichen, praktischen Erfahrung befaßte er sich aber auch mit Theorie und Methode der Staatsrechtslehre. Er verstand den Staat als ein real existierendes, kulturell-soziales Phänomen. Auf dieser Grundlage entwickelte er aus den sinn- und zweckhaften Rechtssätzen der Verfassung einen juristischen Staatsbegriff. Derart stellte sich Gustav Seidler in origineller Weise in die Reihe sozial-empirischer Staatsrechtslehrer der älteren österreichischen Schule, wie G. Jellinek, Stoerk, Bernatzik und Tezner, denen Gierke und nicht Laband ein Wegweiser war. Biographische Hinweise sowie wissenschaftsgeschichtliche und methodologische Orientierungen des Herausgebers erleichtern den Zugang zur Denkweise des Autors.