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Öffentliches Wettbewerbsrecht

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Die aktuell geführte Privatisierungsdiskussion wird wie die vorigen ergebnislos verlaufen, denn nicht die volkswirtschaftliche Präsenz des Staates ist das Hauptproblem, sondern die bis heute nicht bestehende Einigkeit über die verhaltensrechtlichen Grenzen für wirtschaftsbezogenes Staatshandeln. Der Verfasser entwickelt daher ein konsistentes System verhaltensrechtlicher Grenzen, die wirtschaftsbezogenes Staatshandeln einheitlich erfassen. Grundgedanke ist dabei, daß ein Wettbewerb, der aufgrund für alle Marktteilnehmer erkennbarer und effektiv durchsetzbarer verhaltensrechtlicher Grenzen funktioniert, auch wirtschaftsbezogenes Staatshandeln am effektivsten und sachgerechtesten begrenzt. Die Analyse der Erscheinungsformen staatlicher Ingerenz in den wirtschaftlichen Wettbewerb führt zu dem Ergebnis, daß eine an den Auswirkungen staatlicher Handlungen orientierte Betrachtungsweise maßgebend ist, die zu einer neuen Kategorie von Staatshandeln, der wettbewerbsrelevanten Staatstätigkeit, führt. Neben deren genereller Zulässigkeit werden ausführlich die verhaltensrechtlichen Grenzen im Einzelfall untersucht, die aufgrund der in Art. 12 Abs. 1 GG abgesicherten privaten Wettbewerbsfreiheit zwangsläufig eine grundrechtliche Dimension haben. Hier gilt es zunächst, die aktuellen Entwicklungen der Grundrechtsdogmatik für den Bereich der wettbewerbsrelevanten Staatstätigkeit zu übernehmen und fortzuschreiben. Zentrale Bedeutung kommt ferner § 1 UWO zu, dessen in der Rechtsprechung entwickelte Ausprägung an die Besonderheit staatlichen Handelns angepaßt wird. Abschließend werden weitere Vorgaben eines Öffentlichen Wettbewerbsrechts sowie der bei wettbewerbsrelevanter Staatstätigkeit einschlägige Rechtsweg untersucht.

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1997

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