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Die arbeitsrechtliche Stellung der Geschäftsleiter im französischen Recht

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Im deutschen Gesellschaftsrecht sind die Geschäftsleiter notwendige Organe der Kapitalgesellschaften. Ihre persönliche Rechtsstellung ergibt sich aus einem Zusammenwirken von Organstellung und Anstellungsverhältnis. Dieses Anstellungsverhältnis wird rechtlich überwiegend nicht als Arbeits-, sondern als freies Dienstverhältnis qualifiziert. Im Unterschied dazu schließen die Geschäftsleiter französischer Kapitalgesellschaften neben einem Geschäftsleitervertrag häufig auch einen Arbeitsvertrag mit der Gesellschaft ab, die sie leiten. Aus dem nebeneinander der beiden Rechtsverhältnisse ergeben sich zum Teil schwierige juristische Abgrenzungsprobleme. Die Arbeit hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Problematik, die an einer Schnittstelle von Gesellschafts- und Arbeitsrecht angesiedelt ist, näher zu untersuchen.

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Die arbeitsrechtliche Stellung der Geschäftsleiter im französischen Recht, Ursula Hohenadel

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1997
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