Zweckerfüllung gemeinnütziger Stiftungen durch zeitnahe Mittelverwendung und Vermögenserhaltung
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Gemeinnützige Stiftungen befinden sich im Konflikt zwischen dem Stiftungsrecht, das sie zur ungeschmälerten Erhaltung des Stiftungsvermögens verpflichtet und dem Gemeinnützigkeitsrecht, das ihre Steuerfreiheit an ein weitgehendes Thesaurierungsverbot der Erträge des Stiftungsvermögens bindet. Zur Untersuchung der ökonomischen und rechtlichen Probleme dieses Zwiespalts haben sich erstmals zwei Vertreter aus Wirtschafts- und Rechtswissenschaft zusammmengefunden. Sie kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, daß das Gemeinnützigkeitsrecht in seiner jetzigen Form nicht aufrechterhalten werden kann, da es Stiftungen eine wirtschaftliche Zukunftsplanung verbietet. Außerdem beeinträchtigt es Stiftungen in ihren Grundrechten, da ihnen die Finanzierungswege versagt sind, die anderen gemeinnützigen Verbänden offenstehen. Die Studie zeigt zudem, daß eine Reform die Leistungskraft gemeinnütziger Stiftungen steigern kann und trotzdem für den Staat einen geringeren Finanzierungsbedarf zur Folge hat. Diese Ergebnisse sind von Interesse für alle gemeinnützigen Stiftungen, für Finanzpolitik und Finanzverwaltung sowie alle an Grundsatzfragen der Theorie der Institution und der Besteuerung Interessierten.