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Am 1. Februar 2006 traten mit der neuen Berliner Bauordnung wesentliche Änderungen im Bauverfahrensrecht in Kraft. Die neue Bauordnung zielt darauf ab, das traditionelle Baugenehmigungssystem mit der Unterscheidung in genehmigungsfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben weitgehend abzuschaffen. Zukünftig sollen die meisten nicht von vornherein genehmigungsfreien Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegen, es sei denn, es handelt sich um Sonderbauten. Diese Regelung gilt, sofern die Vorhaben den Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans entsprechen oder deren Zulässigkeit anderweitig geklärt ist. Nur eine „Restmenge“ wird weiterhin dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren unterliegen. Im Gegensatz zu Brandenburg haben Bauherren in Berlin kein Wahlrecht zwischen den neuen und den traditionellen Verfahren. Dennoch bestehen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um die Genehmigungsfreistellung zu vermeiden und ins vereinfachte Verfahren zu gelangen. Die umfassende Einführung der Genehmigungsfreistellung erfordert von allen Beteiligten – Bauherren, Architekten und Bauaufsichtsbehörden – ein erhebliches Umlernen. Obwohl die Baurechtsvereinfachung grundsätzlich positiv ist, zeigen Erfahrungen, dass solche Änderungen oft komplexe Probleme mit sich bringen, die den angestrebten Vereinfachungseffekt zunächst behindern können. Diese Broschüre bietet daher erste praktische Hilfestellungen für alle, die sich bald mit d
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Genehmigungsfreistellung und vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren in Berlin, Peter von Feldmann
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- 1997
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