ABC des Rechts
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Zur Rechtsgelehrsamkeit kann ich mich nicht bequemen. Ich kann es Euch so sehr nicht übel nehmen, ich weiß, wie es um die Lehre steht. Es erben sich Gesetz und Recht wie eine Krankheit fort; Sie schleppen von Geschlecht sich zum Geschlechte und rücken sacht von Ort zu Ort. Vernunft wird Unsinn, Wohltat zur Plage! Weh dir, daß du ein Enkel bist! Vom Rechte, das mit uns geboren ist, von dem ist - leider! - nie die Fragen. Johann Wolfgang von Goethe, Faust Diese Ausgabe soll mit der Terminologie und den wichtigsten Begriffen des Rechts, die in der staatlichen Rechtsordnung vorkommen, bekannt machen. Sie wendet sich vor allem an jene, die gezwungen sind, sich in das Recht einführen zu lassen, also an Nichtjuristen. Das „ABC des Rechts“ soll als eine „Versuchung zum Versuch“ verstanden werden, sich mit der Thematik „Recht und Rechtswissenschaft“ auseinanderzusetzen und Zugang zu finden. Die Ausführungen regen zum Nachdenken an und helfen Zusammenhänge zu verstehen. O. Univ.-Prof. Dr. Heribert Franz Köck ist unter anderem Professor für Völkerrecht in Wien und Lehrbeauftragter für Rechtsphilosophie an der Johannes-Kepler- Universität Linz, Mitglied des Direktoriums und der Faculty von Euras und von Euro-Jus an der Donau-Universität Krems.