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Das Subsidiaritätsprinzip, ein zentraler Grundsatz der katholischen Soziallehre, betont die Selbstverantwortlichkeit des Individuums und fordert, dass Gemeinschaften subsidiär agieren, um Selbsthilfe zu fördern. Dies steht im Gegensatz zum Kollektivismus. Im Vertrag über die Europäische Union wird das Prinzip eingeführt, wonach die Gemeinschaft nur dann tätig wird, wenn die Ziele auf nationaler Ebene nicht ausreichend erreicht werden können. In Deutschland hat das Prinzip durch Art. 23 GG Verfassungsrang erlangt. Der Föderalismus, ein vielschichtiges politisches Konzept, ist eng mit dem Subsidiaritätsprinzip verbunden, da politische Einheiten innerhalb eines übergeordneten Systems ihre Kompetenzen teilen. Eigenständigkeit soll nur dort aufgegeben werden, wo Aufgaben effizienter auf Gesamtsystemebene gelöst werden können. Das politische System Deutschlands ist föderalistisch zwischen Bund und Ländern organisiert. Obwohl die EU als föderalistisch betrachtet werden kann, wurde dieser Begriff nicht im Vertrag verankert. Dennoch ist er eine politische Realität im Kontext einer engeren Europäischen Union. Der vorliegende Sammelband untersucht diese Konzepte aus sozial-, geistes-, rechts- und politikwissenschaftlicher Perspektive und bezieht deutsche, französische und britische Traditionen ein, um erste Ansätze zur Verankerung dieser Begriffe in der Europäischen Union zu erarbeiten.
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Subsidiarität und Föderalismus in der Europäischen Union, Heiner Timmermann
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- 1998
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- (Paperback)
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