Internationaler Verbraucherschutz beim Abschluß von Timesharingverträgen: § 8 Teilzeitwohnrechtegesetz
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Am 1. Januar 1997 ist das Teilzeitwohnrechtegesetz in Kraft getreten. In 8 enthält es eine Kollisionsregel. Diese Kollisionsregel dient dem internationalen Verbraucherschutz. Der Abschluß von Timesharingverträgen wird dem deutschen Teilzeitwohnrechtegesetz unterstellt. Das Teilzeitwohnrechtegesetz ist die deutsche Umsetzung der Time-Sharing-Richtlinie der Europäischen Union, die den Verbraucherschutz von Timesharingerwerbern materiell- und kollisionsrechtlich verbessern möchte. 8 TzWrG wird vor seinem europäischen Hintergrund untersucht. Um die Bedeutung von 8 TzWrG darzustellen, werden außerdem alle Fragen behandelt, die sich im Zusammenhang von Timesharingverträgen mit Auslandsberührung stellen: Welches Recht ist auf den Abschluß von Timesharingverträgen anwendbar? Sind deutsche Gerichte international zuständig? Gibt es außerhalb von 8 TzWrG internationalen Verbraucherschutz für Timesharingerwerber?
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Internationaler Verbraucherschutz beim Abschluß von Timesharingverträgen: § 8 Teilzeitwohnrechtegesetz, Heike Wegner
- Language
- Released
- 1998
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- Title
- Internationaler Verbraucherschutz beim Abschluß von Timesharingverträgen: § 8 Teilzeitwohnrechtegesetz
- Language
- German
- Authors
- Heike Wegner
- Publisher
- Lang
- Publisher
- 1998
- ISBN10
- 3631333463
- ISBN13
- 9783631333464
- Category
- University and college textbooks
- Description
- Am 1. Januar 1997 ist das Teilzeitwohnrechtegesetz in Kraft getreten. In 8 enthält es eine Kollisionsregel. Diese Kollisionsregel dient dem internationalen Verbraucherschutz. Der Abschluß von Timesharingverträgen wird dem deutschen Teilzeitwohnrechtegesetz unterstellt. Das Teilzeitwohnrechtegesetz ist die deutsche Umsetzung der Time-Sharing-Richtlinie der Europäischen Union, die den Verbraucherschutz von Timesharingerwerbern materiell- und kollisionsrechtlich verbessern möchte. 8 TzWrG wird vor seinem europäischen Hintergrund untersucht. Um die Bedeutung von 8 TzWrG darzustellen, werden außerdem alle Fragen behandelt, die sich im Zusammenhang von Timesharingverträgen mit Auslandsberührung stellen: Welches Recht ist auf den Abschluß von Timesharingverträgen anwendbar? Sind deutsche Gerichte international zuständig? Gibt es außerhalb von 8 TzWrG internationalen Verbraucherschutz für Timesharingerwerber?