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Arbeitnehmerinteressen und Verfassung

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Die Verfassung des Saarlandes feierte am 15. Dezember 1997 ihr fünfzigjähriges Bestehen. Sie gehört zu den Verfassungen, die vor dem Grundgesetz beschlossen wurden, und enthält zahlreiche Vorschriften zum Schutz und zur Förderung von Arbeitnehmerinteressen. Dazu zählen das Recht auf Arbeit, die Gewährleistung der Arbeitsgerichtsbarkeit, Regelungen zu Arbeitsbedingungen sowie Ansprüche auf bezahlte Feiertage und Urlaub. Auch die Existenz von Betriebsräten und die Vertretung durch die Arbeitskammer sind in der Verfassung verankert. Viele dieser Regelungen sind bereits durch Bundesrecht abgedeckt, was die Frage aufwirft, ob die landesverfassungsrechtlichen Normen weiterhin relevant sind. Im Jahr 1996 setzte der Landtag des Saarlandes einstimmig eine Enquête-Kommission zur Reform der Landesverfassung ein, um mögliche Weiterentwicklungen zu prüfen und Vorschläge zu erarbeiten. Ob diese Kommission Änderungen oder Streichungen der Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmerinteressen empfehlen wird, bleibt abzuwarten. Der Landtag betonte, dass die Verfassung an die gesellschaftliche Entwicklung angepasst werden müsse. Diese Überlegungen waren für die Herausgeber Anlass, die bestehenden Vorschriften im Kontext der aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes und der hohen Arbeitslosigkeit zu diskutieren und die Relevanz der Bestimmungen zu hinterfragen.

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Arbeitnehmerinteressen und Verfassung, Klaus Grupp

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1998
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