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Staatsangehörigkeit und Staatensukzession

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Beim Auseinanderbrechen der sozialistischen Staaten kam vor allem den Regelungen der Nachfolge große Bedeutung zu. Ein Hauptproblem war die Definition des Staatsvolkes der nunmehr souveränen und unabhängigen Staaten. Personen, die im Zeitpunkt der Staatennachfolge nicht die Staatsangehörigkeit eines Nachfolgestaates erwarben, weil sie sich etwa im Ausland aufhielten, oder von einem Optionsrecht nicht fristgerecht Gebrauch machten, sind oftmals bis in die heutige Zeit staatenlos. Die Autorin analysiert daher nach einer Darstellung der Grundsätze des Staatsangehörigkeitsrechts die einzelnen Schritte, die zur Desintegration der UdSSR, der Tschechoslowakei sowie des ehemaligen Jugoslawiens geführt haben und ordnet sie den völkerrechtlichen Kategorien der Dismembration und Sezession zu. Im Anschluß daran geht die Untersuchung auf die Entwicklung der staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen in den einzelnen Nachfolgestaaten ein, um diese in verschiedenen Kategorien zusammenzufassen, wobei hier sowohl nach der Art des Erwerbs der Staatsangehörigkeit als auch nach dem von dem Wechsel betroffenen Personenkreis unterschieden wird. Abschließend werden die gefundenen Ergebnisse nicht nur im Hinblick auf die Entstehung neuen Völkergewohnheitsrechtes bewertet, sondern auch mit bereits existierenden Kodifikationsbemühungen etwa der ILC und den entsprechenden Bestimmungen des Europarates im neuen Übereinkommen zur Staatsangehörigkeit verglichen.

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1998

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