Grenzüberschreitendes (internationales) Insolvenzrecht der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland
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Die während eines zweijährigen Studienaufenthalts an der Universität Berkeley/Kalifornien entstandene Arbeit ist die erste umfassende Darstellung des amerikanischen Insolvenzrechts in deutscher Sprache. Hierzu war es notwendig, das amerikanische Konkursrecht mit seiner internationalen Ausrichtung en bloc darzustellen und sofort für das deutsche Recht nutzbar zu machen. Bisher prägende Anknüpfungen aus dem kontinentalen IPR, die in Deutschland als „Anknüpfungsakrobatie“ (Schack) und dort als „Chaos oder Gnade“ (Trautmann/Westbrook/Gaillard) kritisiert werden, berücksichtigen internationalverfahrensrechtliche Aspekte nicht oder kaum. Das Schlagwort von der Wirkungserstreckung ausländischer Konkurse vernebelt zudem bis heute manches: Es läßt sich nicht mit der „vis attractiva concursus“ im amerikanischen Recht vereinbaren und verdunkelt die Grenzen der „lex fori concursus“. Ohne die Universalität des Konkurses in Zweifel zu ziehen, gelingt es dem Verfasser, verkrustete Begriffswelten aufzubrechen, verschafft er der Praxis einen Einblick in die US-Rechtsordnung und belegt, daß der Schlüssel zu interessengerechten Lösungen, wie sie die Praxis fordert, in einer Betrachtung liegt, die dem Verfahrensrecht die ihm gebührende Stellung einräumt.