Kollektivverfahren im Arbeitsrecht
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Die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechter – auch im Bereich der Gleichberechtigung – leidet unter schwerwiegenden Defiziten, gleichzeitig nimmt die Mißachtung von Tarifverträgen zu. Die Verankerung kollektiver Elemente im Prozeßrecht würde den Rechtsschutz erheblich verbessern. Die Autorinnen analysieren die bestehenden Defizite und entwickeln ein Modell für ein Kollektivverfahren im deutschen Arbeitsprozeßrecht. Dafür werden Vorbilder und Praxiserfahrungen untersucht: die Klage nach dem Heimarbeitsgesetz, Verbandsklagen im deutschen Verbraucher- und Wettbewerbsrecht wie in anderen Rechtsordnungen. Das Modell der Autorinnen verbindet Elemente der Verbandsklage mit solchen der US-amerikanischen »Class Action«. Das Werk wendet sich an Wissenschaft wie Praxis, die von den Verfasserinnen aufgezeigten Strategien machen es zudem zu einem hilfreichen Begleiter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gewerkschaften, bei Frauenverbänden sowie für Frauenbeauftragte. Heide M. Pfarr ist Professorin für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Hamburg und leitet das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung. Eva Kocher habilitiert sich im Zivilprozeßrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Politik Hamburg.