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Hans Kelsens Rechtslehre

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Zu Anfang unseres Jahrhunderts begründete der Wiener Staatsrechtslehrer Hans Kelsen (1881 bis 1973) seine – später als »Reine Rechtslehre« oder »Wiener Schule der Rechtstheorie« bezeichnete – Theorie des positiven Rechts. Der Verfasser legt dar, wie der Begriff des »positiven Rechts« im Rahmen der Theorie Kelsens bestimmt wird und welche Gründe für die Wahl dieses Gegenstandes sprechen. Einleitend wird auch der wissenschaftsgeschichtliche, philosophische und historische Hintergrund von Kelsens Rechtslehre beleuchtet. Zum Inhalt der Theorie wird das Wesentliche über die Normenlehre (Begriff und Arten der Normen) ausgeführt und der stufenförmige Aufbau der Rechtsordnung skizziert (Lehre von Stufenbau der Rechtsordnung). Im Anschluß daran wird die Interpretationslehre der erörterten Theorie behandelt. Schließlich wird dargelegt, aus welchen Gründen die Reine Rechtslehre das Verhältnis von Recht und Staat als solches der Identität sieht. Betrachtungen über die Rolle der Logik in der Rechtswissenschaft beschließen die Überlegungen. Der Autor ist Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht in Wien und Geschäftsführer des Hans Kelsen-Instituts.

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1999

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