Sein und Sollen
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Die vorliegende Arbeit versteht sich zunächst als rechtssoziologische mit Bezügen zu Wissenschaftstheorie, Rechtswissenschaft (Rechtsdogmatik), Rechtsphilosophie und Sozialwissenschaften. Aus rechtssoziologischer Perspektive wird die Beziehung von Sein und Sollen beleuchtet, wenngleich hier auf den ersten Blick eine disziplinäre Verortung des Problems etwa in dem Bezug von Recht(swissenschaft) und Politik(wissenschaft) sinnvoller erscheint. Doch erscheint der rechtssoziologische Ausgangspunkt von daher geeignet zu sein, als sich die Rechtssoziologie im Gegensatz zur Rechtspolitologie diszipliniert hat, wenngleich im Bereich der Rechtswissenschaft, also einer Sollensdisziplin, dort durchaus soziologisch charakterisiert wird, sich somit auch sozialwissenschaftlicher Methodik bedient. Damit sollte sich die Rechtssoziologie disziplinär zur Scheidung von Sein und Sollen als tauglich erweisen. Zunächst wird ein Versuch unternommen, die Rechtssoziologie wissenschaftstheoretisch zu verorten in ihrem Verhältnis zu Rechtswissenschaft und Sozialwissenschaften. Von dort ausgehend sollen die konträren Theorien Max Webers und Eugen Ehrlichs zur Abgrenzung der Rechtsnormen von den sozialen Normen verglichen und deren Einfluss auf aktuelle Abgrenzungstheorien mit praktischen Fallbeispielen untersucht werden. Gerade dieser normative Vergleich verspricht Erkenntnisgewinn für eine noch vorzunehmende disziplinäre wissenschaftstheoretische Verortung von Sein und Sollen. Markus Ludwig, Dr. rer. soc., geb. 1968, studierte Rechtswissenschaft in Passau und Gießen, Politikwissenschaft und Psychologie in Gießen, z. Zt. Juristischer Vorbereitungsdienst beim Land Hessen, seit 1996 Lehrbeauftragter am Institut für Politikwissenschaft der Universität Gießen. Veröffentlichungen auf dem Gebiet von Recht und Politik, zur Politischen Philosophie und Wissenschaftstheorie.