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Die Verwaltung des Testamentsvollstreckers

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Nach 2216 BGB hat der Testamentsvollstrecker den Nachlaß ordnungsmäßig zu verwalten. Die Arbeit geht der Frage nach, welche konkreten Verpflichtungen sich hieraus für den Testamentsvollstrecker ergeben. Behandelt werden einzelne Problemfälle, wie etwa die Kapitalanlage oder die Verwaltung von Grundstücken mit Altlasten. Ferner wird untersucht, wie sich die Insolvenzordnung, das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz sowie die Neuregelungen zur Freiberufler-GmbH auf die Testamentsvollstreckung auswirken.

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Die Verwaltung des Testamentsvollstreckers, Thomas Thöne

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1999
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