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Vielfältige Erscheinungsformen eines kooperativen und oft informalen Verwaltungsvollzugs werden von der verwaltungsrechtlichen Dogmatik nicht mehr erfasst. Die Vollzugspraxis steuert sich weitgehend selbst und orientiert sich an den Interessen und Erwartungen der gesellschaftlichen Akteure im jeweiligen Zielbereich. Verhandlungssysteme entwickeln sich zur Praxisform des Verwaltungsvollzugs, übernehmen Funktionen der politischen Willensbildung, bereiten Entscheidungen vor, treffen sie und kontrollieren die Folgen. Diese Systeme reagieren auf Abstimmungsprobleme und Überlastungserscheinungen zwischen den großen gesellschaftlichen Funktionssystemen und sind Ausdruck einer tiefgreifenden Modernisierungskrise. In dieser Krise droht der demokratisch-rechtsstaatlichen Steuerungsstruktur, die im parlamentarischen Gesetzesbeschluss ihren Mittelpunkt hat, ein erheblicher Bedeutungsverlust, der kaum abwendbar scheint. Die verwaltungsrechtswissenschaftliche Beobachtung wird sich auf einen weitgehend autonomisierten und politisierten Verwaltungsvollzug einstellen müssen. Helge Rossen überprüft grundlegende Strukturen und Leitannahmen der Vollzugsdogmatik auf verwaltungswissenschaftlicher, soziologischer und politikwissenschaftlicher Basis. Das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft muss neu bestimmt werden.
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Vollzug und Verhandlung, Helge Rossen-Stadtfeld
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- Released
- 1999
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