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Nachfolge im öffentlichen Recht

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Der Begriff der Rechtsnachfolge, der als Oberbegriff für die Rechts- und Pflichtennachfolge dient, ist stark von der Dogmatik des Zivilrechts geprägt. Im Gegensatz dazu hat sich die Rechts- und Pflichtennachfolge im öffentlichen Recht erst in jüngerer Zeit als eigenständige Kategorie etabliert. Während wissenschaftliche Meinungen, die eine öffentlich-rechtliche Nachfolge grundsätzlich ablehnen, der Vergangenheit angehören, bleibt die Diskussion über Inhalt, Geltungsgrund und Rechtsfolge der öffentlich-rechtlichen Sukzession weiterhin umstritten. Der Autor der Kölner Habilitationsschrift untersucht die rechtsdogmatischen Grundlagen der Nachfolge in den Rechten und Pflichten des öffentlichen Rechts. Anhand zentraler Nachfolgekonstellationen im Staats- und Verwaltungsrecht werden die Grundmechanismen der Sukzession im öffentlichen Recht dargestellt, um die verschiedenen Rechts- und Geltungsebenen in ein System der Nachfolge zu integrieren. Der Verfasser plädiert für eine Emanzipation der öffentlich-rechtlichen Sukzession von zivilrechtlichen Einflüssen und betont die Bedeutung des Gesetzes. Gesetzesunabhängige Begründungsansätze, die insbesondere den Rechtsfiguren der Gebiets- und Funktionsnachfolge zugrunde liegen, werden entschieden abgelehnt.

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Nachfolge im öffentlichen Recht, Johannes Dietlein

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1999
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