Schutz der Opfer von Gewaltdelikten durch den Ausschluß der Öffentlichkeit im Strafverfahren
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Die Verbesserung des Opferschutzes ist heute in aller Munde. Der schwer erkämpfte Verfahrensgrundsatz der Öffentlichkeit ist dabei zunehmend ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Das Zeitalter einer multimedialen Massenöffentlichkeit erfordert einen starken Persönlichkeitsschutz. Fraglich ist, ob die bestehenden Vorschriften zur Einschränkung der Öffentlichkeitsmaxime in der Praxis ihre Zielsetzung erreichen. Das Kernstück der Arbeit bildet daher eine empirische Untersuchung zur Anwendungspraxis der verfahrensgestaltenden Maßnahme des Ausschlusses der Öffentlichkeit. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der effektive Schutz der Persönlichkeit von Verfahrensbeteiligten aufgrund der empirisch gewonnenen Einblicke in die Praxis weitere gesetzgeberische Schritte erfordert.