Selbstmord in der frühen Neuzeit
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In der Frühen Neuzeit galt »Selbstmord« sowohl im Kirchenrecht als auch im weltlichen Recht als kriminelle Handlung, die zu bestrafen war. Im 18. Jahrhundert veränderte sich die Sichtweise: Es entwickelte sich eine breite Debatte über die Bewertung des »Selbstmordes«. Dieser aufklärerische Diskurs plädierte für die Straflosigkeit des »Selbstmordes«, der nun als Akt menschlicher Willensfreiheit und Ausdruck einer Krankheit aufgefaßt wurde. Dieser Umschwung in der Bewertung des »Selbstmordes« ist Gegenstand des Buches. Vera Lind untersucht am Beispiel der aufklärerisch geprägten Herzogtümer Schleswig und Holstein zunächst den Diskurs über den »Selbstmord«. Wie entwickelte sich die Position der Aufklärer? Wie konnten sich neue Erklärungsmodelle von selbstmörderischen Handlungen durchsetzen? Danach wird der Diskurs mit der Realität verglichen. Wie verlief die Entkriminalisierung auf lokaler Ebene? Welche gesellschaftlichen Strukturen bestimmten den Umgang mit dem Delikt? Welche geschlechtsspezifischen Wahrnehmungen und Interpretationen des »Selbstmordes« gab es? Die Veränderungen im 18. Jahrhundert führten dazu, daß das Delikt des »Selbstmordes« im 19. Jahrhundert aus den Strafgesetzbüchern verschwand.