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Chinesische und deutsche Kreditsicherheiten

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Mit der Entwicklung der Marktwirtschaft in der VR China spielt die Kreditsicherung im Kreditverkehr eine immer größere Rolle. Am 30. Juli 1995 wurde das Gesetz über Sicherheiten erlassen, das die bestehenden Sicherungsmittel - Bürgschaft, Hypothek (diya), Pfandrecht (zhiya), Zurückbehaltungsrecht und Festgeld (dingjin), die bisher nur gering und bruchstückhaft geregelt wurden, einheitlich und ausführlich regelt. Außerdem gibt es noch zwei typisch chinesische gewohnheitsrechtliche Rechtsinstitute - das Dian-Recht und das Diandang. Dies unterscheidet sich vom deutschen Kreditsicherungsrecht. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, eine Gesamtschau des chinesischen Kreditsicherungsrechts und des deutschen Kreditsicherungsrechts sowie der mit dem jeweiligen Recht verbundenen Rechtsprobleme zu schaffen, durch deren Vergleich zu zeigen, wo sich die Lösungen des chinesischen und des deutschen Rechts ähnlich sind, wo sie sich unterscheiden und worauf die Unterschiede beruhen und schließlich die Frage zu beantworten, ob es sich empfiehlt, Lösungen aus dem jeweils anderen Recht ganz oder teilweise zu übernehmen.

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1999

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