Privatautonomie und Kontrahierungszwang
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Jan Busche stellt den Standort und die Bedeutung des Kontrahierungszwangs in der modernen Privatrechtsordnung dar. Er geht davon aus, daß die reale Grundlage der individuellen Selbstbestimmung, nämlich die wirtschaftliche und intellektuelle Selbstbestimmungsfähigkeit des Individuums, vielfach gestört ist. Dagegen setzt das Funktionsprinzip der von der Rechtsordnung anerkannten Privatautonomie voraus, daß kein Individuum von der Möglichkeit der Selbstbestimmung ausgeschlossen sein darf. Das gilt insbesondere für die Vertragsfreiheit als wichtigster Erscheinungsform der Privatautonomie. Vor diesem Hintergrund entwickelt Jan Busche den allgemeinen Kontrahierungszwang als Rechtsinstitut und immanenten Baustein des Vertragsrechtssystems. Daneben und in Abgrenzung dazu analysiert er aktuelle Regelungskomplexe des besonderen Kontrahierungszwangs.