Selbständige Aktienoptionsscheine
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Selbständige Aktienoptionsscheine - schon über den Begriff besteht Uneinigkeit. Die Derivate werden auch als nackte Optionsrechte oder als „Naked Warrants“ bezeichnet. Die Finanzinstrumente sind aus dem amerikanischen Aktien- und Wertpapierrecht bekannt. In Deutschland bestanden und bestehen noch große Unsicherheiten im Hinblick auf ihre rechtliche Einordnung, ihre Anwendung und die Voraussetzungen der Begebung solcher Wertpapiere. Aktuell wurde die Diskussion um die Zulässigkeit selbständiger Aktienoptionsscheine im Zusammenhang mit der Frage nach der Vergütung von Führungskräften mit „Stock Options“. Neben Aktienanleihen und Wandelschuldverschreibungen kommt auch die Emission von selbständigen Aktienoptionsscheinen als Vergütungsinstrument in Betracht. Diese werden isoliert und eigenständig von einer Anleihe, einem Genußschein oder einem sonstigen Finanzierungsinstrument durch eine Aktiengesellschaft begeben. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit der leistungsorientierten Vergütung durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) vom 27.04.1998 eröffnet. Der andere Schwerpunkt der Untersuchung ist der Einsatz von selbständigen Aktienoptionsscheinen zu Finanzierungszwecken im Rahmen von Kapitalerhöhungen einer Aktiengesellschaft (§ 221 AktG). Schwerpunkte sind hier die dogmatische Einordnung der selbständigen Aktienoptionsscheine in das System des Aktiengesetzes und die kritische Auseinandersetzung mit den herkömmlichen Anforderungen des materiellen Bezugsrechtsausschlusses der Aktionärsbezugsrechte. Selbständige Aktienoptionsscheine können über ihre Funktion als Vergütungs- und Finanzierungsinstrumente hinaus zur Gratifikation von Aktionären und als „Greenshoe“ im Rahmen des „Bookbuilding-Verfahrens“ eingesetzt werden. Daneben werden auch kapitalmarktrechtliche Anforderungen erörtert. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Problematik der Börsentermingeschäfte und die Vereinbarkeit der Funktionsausrichtung des Börsengesetzes mit den Zielsetzungen des Gesellschaftsrechts. Die Verfasserin zeigt auf, daß Kapitalmarktrecht und Gesellschaftsrecht nicht im Widerspruch stehen müssen. Auch werden Besonderheiten im Bereich des Wertpapierhandelsgesetzes im Hinblick auf Insiderhandel und „Ad-Hoc-Publizität“ angesprochen. Ergebnis der umfangreichen Untersuchung ist die Feststellung der Zulässigkeit von selbständigen Aktienoptionsscheinen nach deutschem Recht.