Neuere Beiträge zur Lehre vom Adhäsionsprozeß
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Der Titel der vorliegenden Arbeit, „Neuere Beiträge zur Lehre vom Adhäsionsprozess“, stellt bewusst einen Bezug zu Alfred Schönkes Habilitationsschrift her, die 1935 in Berlin unter dem Titel „Beiträge zur Lehre vom Adhäsionsprozess“ erschien. Es ist anerkannt, dass diese Schrift maßgeblich dazu beigetragen hat, dass der Adhäsionsprozess in der deutschen Strafprozessordnung 1943 wieder berücksichtigt wurde. Auch über 50 Jahre nach der Einführung der §§ 403 ff. StpO harrt dasAdhäsionsverfahren hierzulande einer allgemeinen Anwendung. Während in der DDR die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche im Strafverfahren gelebter Rechtsalltag war, konnte sich das Adhäsionsverfahren in der Bundesrepublik trotz zahlreicher Animationsversuche nicht etablieren. Ein stetig wachsendes Interesse an der Sorge um das Tatopfer und die Erfahrungen in der DDR rückten das Adhäsionsverfahren in der Folge der Wiedervereinigung wieder stärker in das Zentrum der kriminalpolitischen Diskussion. Es ist der Anspruch der vorliegenden Arbeit, zur stärkeren Anwendung des Adhäsionsverfahrens beizutragen. Der Weg, dieses Ziel zu erreichen, liegt nach Ansicht des Autors in der unvoreingenommenen opfer- und zugleich praxisfreundlichen Auslegung der zum Adhäsionsverfahren bestehenden Vorschriften.