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Das Umweltrecht hat in den letzten Jahren das Verhältnis von Staat und Gesellschaft in den Fokus gerückt. Indirekte Verhaltenssteuerung, zunächst als störend empfunden, hat sich durch die wachsende Bedeutung der Leistungsverwaltung als notwendige Ergänzung etabliert. Diese Steuerungsinstrumente erfassen auch Risiken, die von der Gesellschaft als rechtlich akzeptabel, aber unerwünscht angesehen werden. Entwürfe für ein Umweltgesetzbuch verdeutlichen den Zusammenhang zwischen erweiterter Risikovorsorge und der Entwicklung geeigneter Instrumente zur Bewältigung von Unsicherheiten, die sowohl staatliche als auch gesellschaftliche Verantwortung erfordern. Indirekte Verhaltenssteuerung umfasst ökonomische, informale und organisatorische Ansätze, die sich von traditionellen Ordnungsrechten unterscheiden. Statt auf Legalität und Individualrechtsschutz zu setzen, fokussieren sie auf Anreizwirkungen und Selbststeuerung. Die einstige Stigmatisierung dieser Ansätze weicht zunehmend der Einsicht in deren Notwendigkeit. Dennoch bleibt die rechtliche Einbindung und die Suche nach neuen Gestaltungsmitteln unerlässlich. Die verwaltungsrechtliche Dogmatik muss sich öffnen und die Konzentration auf die Rechtsform hinterfragen, um den Wandel der Handlungsformen zu bewältigen und sie im Recht zu integrieren, sodass sie für den Bürger nachvollziehbar werden.
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Die Herausbildung der Instrumente indirekter Verhaltenssteuerung im Umweltrecht der Bundesrepublik Deutschland, Claudio Franzius
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