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Drittstaatenproblematik des europäischen Zivilverfahrensrechts

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Der Terminus 'Drittstaatenproblematik' bezieht sich auf die Frage, ob und inwieweit Nichtvertragsstaaten aus staatsvertraglichen Vereinbarungen zwischen anderen Staaten berechtigt und verpflichtet sein können. Im europäischen Zivilverfahrensrecht wird dieser Begriff verwendet, um Herausforderungen im Kontext des Lugano- und des Brüsseler Übereinkommens zu kennzeichnen. Die Anwendbarkeit dieser Übereinkommen in Fällen mit Bezug zu Drittstaaten ist umstritten, insbesondere wenn Verfahrensbeteiligte in einem Nichtvertragsstaat wohnen, der Streitgegenstand in einem Drittstaat liegt oder die Parteien die Zuständigkeit von Gerichten eines Drittstaates vereinbart haben. Pascal Grolimund analysiert die strittigen Anwendungsfälle sowie die zugehörige Rechtsprechung und Lehre umfassend. Er untersucht verschiedene Auffassungen und entwickelt einen (teilweise) neuen Lösungsansatz, auf dessen Grundlage er den räumlich-persönlichen Anwendungsbereich der Vorschriften des LugÜ und des EuGVÜ kommentiert. Die bestehenden Bestimmungen des europäischen Zivilverfahrensrechts führen zu einer unterschiedlichen Behandlung von in Vertragsstaaten und in Nichtvertragsstaaten ansässigen Personen vor den Gerichten der Vertragsstaaten. Diese Ungleichbehandlung hat seit der Einführung des EuGVÜ zu rechtspolitischen Diskussionen geführt, die Grolimund in einen normativen Rahmen einordnet.

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Drittstaatenproblematik des europäischen Zivilverfahrensrechts, Pascal Grolimund

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2000
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