Endgültiger Rechtsschutz in der summary judgment procedure
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Die summary judgment procedure ist ein zivilprozessuales Instrument des common law. Sie ist dem Hauptverfahren vorgeschaltet und eröffnet dem Antragsteller die Möglichkeit schneller, endgültiger Titulierung. Im Unterschied zum deutschen Mahnverfahren eignet sie sich sehr gut zur Entscheidung des »großen« Falls. Ihre Besonderheit ist die durch den erfolgreichen Antragsteller zeitgleich zu erfüllende ergänzte Darlegungs- und Hauptbeweisaufgabe. Diese Studie untersucht das systematische Programm und die judikative Fortentwicklung der englischen und nordamerikanischen summary judgment procedure vor dem Hintergrund des rechtsübergreifenden systematischen Programms des Zivilprozesses und stellt den Bezug zum Mahnverfahren her.