Poena sine culpa?
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Die Schuldgebundenheit von Strafe ist im deutschen Recht eine Selbstverständlichkeit. Im Gegensatz hierzu hat die Kommission in Art. 51 der VO (EG) 800/99 einen Tatbestand eingeführt, der nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte eine verschuldensunabhängige Sanktion darstellt. Die Arbeit analysiert die Bedeutung und Tragweite des nulla-poena-sine-culpa-Grundsatzes im europäischen Sanktionsrecht vor dem Hintergrund der Frage nach der Zulässigkeit solcher strict-liability -Sanktionen. Dazu werden zunächst die verschiedenen Rechtsquellen des Europarechts untersucht. Der aus der Analyse folgende Befund wird daraufhin auf das europäische Sanktionssystem übertragen. Dieser Themenkreis an der Schnittstelle zwischen traditionell national geprägtem Strafrecht und europäischem Wirtschaftsverwaltungsrecht ist im Hinblick auf den notwendigen Rechtsgüterschutz der Union von erheblicher praktischer Bedeutung.