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Die Privatautonomie im internationalen Privatrecht als Störung des europäischen Entscheidungseinklangs

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Angesichts der fortschreitenden Internationalisierung und Europäisierung von Rechtsbeziehungen unter Privaten wird es immer wichtiger, für diese einen verläßlichen Rahmen zu schaffen. Da mit einer Vereinheitlichung des materiellen Rechts in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist, können die anwendbaren Regeln von Fall zu Fall verschieden sein. Sie sollten jedoch nicht vom Gerichtsort abhängen. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, muß das Kollisionsrecht (IPR) sein Augenmerk daher verstärkt auf den äußeren Entscheidungseinklang richten. Hierfür sind internationale Übereinkommen von großer Bedeutung, die Kollisionsnormen vereinheitlichen. Der durch sie erreichte Fortschritt wird in der Praxis allerdings oft zunichte gemacht, wenn die Gerichte statt des berufenen ausländischen Rechts das ihnen eigene Recht (lex fori) anwenden. Es bestehen rechtstechnisch verschiedene Möglichkeiten, einen solchen 'Rückzug auf die lex fori' mit kollisionsrechtlichen und prozessualen Interessen der Prozeßparteien, also mit deren Privatautonomie, zu rechtfertigen. Olaf Hartenstein untersucht rechtsvergleichend die verschiedenen Ansätze, mit denen die französische, deutsche und italienische Rechtsprechung versuchen, über die Privatautonomie der Parteien zur lex fori zu finden. Er prüft sie auf ihre innere Logik und auf ihre Vereinbarkeit mit den bestehenden internationalen Übereinkommen.

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2000

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