Die bilanzielle Behandlung genereller Aufwandsrückstellungen in der Europäischen Union
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Durch die Bemühungen um einen Zugang deutscher Unternehmen zu ausländischen Kapitalmärkten und die daraufhin entstandene Regelung des § 292a HGB ist das Thema einer Angleichung bzw. Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen Rechnungslegungsnormen wieder in den Blickpunkt einer breiten Öffentlichkeit gerückt. Die 4. EG-Richtlinie stellt einen der bisherigen Versuche dar, zu einer Angleichung der Rechnungslegungsvorschriften innerhalb Europas zu gelangen. Die Arbeit leistet an Hand der sogenannten generellen Aufwandsrückstellungen nach Art. 20 Abs. 2 der 4. EG-Richtlinie einen Beitrag zur Analyse der Erfolge dieser Bemühungen. Darauf aufbauend gibt sie Anregungen für die künftige Gestaltung von Vereinheitlichungs- und Harmonisierungsbestrebungen der internationalen Rechnungslegung.