Der Durchgriff im Schiedsvertrag
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Mit zunehmender Globalisierung des Handels und knapperen Mitteln für staatliche Gerichte ist ein steigender Trend zur Schiedsgerichtsbarkeit festzustellen. Dieser wird sich nur fortsetzen, wenn sie auch „schwierige“ Fälle lösen kann, wie etwa Fragen des Durchgriffs bei der juristischen Person. Im Mittelpunkt der hierzu geführten Diskussionen haben bislang materiell-rechtliche Fragen des Durchgriffs gestanden. Die Probleme des Durchgriffs haben jedoch das Schiedsrecht eingeholt: Die tatsächliche Komplexität der Konzerne mit ihrer Aufsplitterung in einzelne juristische Personen kollidiert auch im Schiedsvertragsrecht mit dem Prinzip der Relativität vertraglicher Beziehungen. Rechtssubjekte, die nicht Partei eines Schiedsvertrages sind, welcher aber von einer anderen Einheit desselben Konzerns geschlossen wurde, drängen in Schiedsverfahren, um eigene Ansprüche gegen die Schiedsvertragspartei auf der anderen Seite durchzusetzen. In umgedrehten Konstellationen versucht eine Partei des Schiedsvertrages, ein Schiedsverfahren auf solche Subjekte auszudehnen, die - ohne selbst Schiedsvertragspartei zu sein - etwa auf Grund konzernrechtlicher Verbindungen hinter der eigentlichen Schiedsvertragspartei stehen. Ob und in welchen Fällen dies rechtlich möglich sein sollte, ist eine Frage des Durchgriffs im Schiedsvertrag. In die vorliegende Arbeit wurden rechtsvergleichend mit Frankreich und den USA zwei der wichtigsten Rechtsordnungen für das Schiedsrecht einbezogen, in welchen der Durchgriff im Schiedsvertrag bereits Gegenstand zahlreicher Entscheidungen gewesen ist. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage der Lösungsvorschläge des Autors im deutschen Recht.