Ewiges Urheberrecht oder Urhebernachfolgevergütung (domaine public payant)?
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Soll auch die Nutzung von Geisteswerken längst verstorbener Urheber künftig nur noch gegen eine Gebühr zulässig sein, die z. B. den lebenden Kunstschaffenden zugute kommen könnte? Unter Leitbegriffen wie »Urhebernachfolgevergütung« oder »domaine public payant« (DPP) werden entsprechende Vorschläge auf nationaler wie auf internationaler Ebene kontrovers diskutiert. Ausgehend von einem Vergleich der Rechtsobjekte »Sache« und »Geisteswerk« begründet der Verfasser, weshalb das Eigentums- und das Urheberrecht hinsichtlich der zeitlichen Ausdehnung unterschiedlicher Regeln bedürfen. Anschließend untersucht er, ob ein DPP nach deutschem Verfassungsrecht als Sonderabgabe zulässig wäre. Abgerundet wird die Arbeit durch einen Überblick über bestehende Regelungen auf internationaler Ebene und in einzelnen Staaten, die entweder die Urhebernachfolgevergütung favorisieren (z. B. Argentinien) oder am Prinzip des ewigen Urheberrecht festhalten. Im Ergebnis bietet die Arbeit überzeugende Argumente für die Beibehaltung des Schöpfungsprinzips.