Völkerrechtsordnung und Völkerrechtsethik
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In diesem Band werden die Vorträge des V. Internationalen Symposiums der Johannes-Messner-Gesellschaft (Sept. 1999 in Wien) veröffentlicht. Die Thematik war durch die Ereignisse der Intervention der NATO zum Schutz der Menschenrechte im Kosovo höchst aktuell. Hatte sich nicht das neuzeitliche Völkerrecht aus dem ius inter gentes wieder in Richtung ius gentium entwickelt? War nicht vermittels der Erfahrungen in der internationalen Politik die Rückkehr zum klassischen Naturrecht, damit zum sittlichen Naturgesetz als Grundlage jeden Menschenlebens in der Finalordnung des Menschseins (Aristoteles) im Gange? In Würdigung der Völkerrechtsgeschichte seit Hugo Grotius und nach dem Westfälischen Frieden schrieb Johannes Messner (Das Naturrecht, Berlin 1984, 377), das ius gentium sei wesentlich verschieden von dem, was wir heute als »Völkerrecht« bezeichneten, dieses sei zwischenstaatliches Vertragsrecht! Das Recht der Völkergemeinschaft ist also letztlich nicht ein Produkt der Staatengemeinschaft, sondern ergibt sich aus der sozialen Natur des Menschen, über Sozialordnung und deren Recht. Man kann mit Messner daher im Sinne der Völkerrechtsordnung von drei Arten des Rechts sprechen: vom naturrechtlichen, vom gewohnheitsrechtlichen und vom positivrechtlichen Völkerrecht. Das einleitende Grußwort des Apostolischen Nuntius in Wien, Exz. Donato Squicciarini, nimmt auf die Bedeutung der Person Messners und auf seine Völkerrechtsethik Bezug, welche für die Position der Katholischen Kirche in der Völkergemeinschaft heute so bedeutsam ist. Näher führt diesen Gedanken für die Entwicklung des Völkerrechts in Zukunft der Hrsg. des Bandes und Nachfolger auf dem Lehrstuhl Messners, Rudolf Weiler, im folgenden Beitrag weiter. Dekan Heribert Köck widmet sich in der Frage nach der Quelle des Völkerrechts hinsichtlich der Annahme eines allen Völkern gemeinsamen Ethos und des daraus folgenden Universalismus in der Ethik. Die entsprechenden Verfassungsfragen beleuchtet Margit Hintersteininger, gleichfalls vom Völkerrechtsinstitut der Universität Linz. Der langjährige Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und Direktor des Österreichischen Instituts für Menschenrechte, Franz Matscher, befasst sich mit Begriff und Grundlage der Menschenrechte in Bezug auf das positive Völkerrecht. Der in Tokio lehrende spanische Rechtsphilosoph P. José Llompart SJ steuert Gesichtspunkte aus japanischer Sicht bei mit der Frage »Braucht das Völkerrecht das Naturrecht?« Hideshi Yamada von der Nanzan-Universität in Nagoya bringt dazu weitere philosophische Überlegungen über die Menschenrechte. Michael Schnarrer geht von einer Darlegung der Völkerrechtsgeschichte aus und zeichnet ihre philosophischen Wurzeln nach. Abschließend umreisst der Wirtschafts- und Finanzexperte Min. a. D. Wolfgang Schmitz die heute so notwendige normative Ordnung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Die Völkergemeinschaft bedarf offensichtlich für ihre normative Ordnung der Basis eines gemeinsamen Grundgesetzes der Menschheit. Vorliegende Publikation widmet sich der rechtsethischen Grundfrage verbunden mit konkreten völkerrechtlichen Überlegungen.