Verschuldungsverbot und Grundrechtsinterpretation
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Die Kreditfinanzierung von Staatsaufgaben führt wegen der Zins- und Tilgungsausgaben zur Verengung des Spielraumes künftiger Haushaltsgesetzgeber und zur Belastung folgender Generationen von Steuerzahlern. Diese spüren wohl die Lasten, nehmen jedoch wegen der seltenen Synchronisation von Nutzen einer Investition und Kosten des Kredits bzw. wegen der Drittnützigkeit von Transferleistungen die Vorteile kaum mehr wahr. Der Verfasser untersucht zunächst außer diesen haushaltswirtschaftlichen Nachteilen mögliche volkswirtschaftliche Nebenwirkungen der Staatsverschuldung und konstatiert eine weitgehende Zielverfehlung der auf Schulden gegründeten Fiskalpolitik sowie die Unzulänglichkeit der Defizitbegrenzungsnormen des Grundgesetzes. Der erste Teil endet mit der Aktivierung von Verfassungsprinzipien wie des Demokratieprinzips, das zwar hinter seinen jeweiligen verfassungsrechtlichen Konkretisierungen zurücksteht, aber gleichsam von der »Reservebank« aus eine ständige Aufforderung an den Verfassungsgesetzgeber darstellt, im Interesse der nachkommenden Generationen als des zukünftigen »Volkes« nach einer besseren Verschuldungsbegrenzung zu suchen. Der zweite Teil behandelt den Einsatz der Verfassungsökonomik als eines neuentdeckten Zweiges der Ökonomiewissenschaften bei der Abschätzung der Wirksamkeit verschiedener Formen eines Verschuldungsverbotes. Im dritten Teil schließlich testet der Verfasser bei der Interpretation der »teuren«, nämlich – einhellig oder partiell – als Leistungsgrundrechte verstandenen Artikel des Grundrechtskatalogs die Auswirkungen einer Budgetrestriktion. Als Vehikel dieser Tests bietet sich an der seit knapp dreißig Jahren benutzte, aber noch näher zu definierende »Vorbehalt des Möglichen« als Ausdruck der Finanzabhängigkeit allen Rechts.