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Die Osterweiterung der Europäischen Union und das Arbeitsrecht der Tschechischen Republik

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Die Tschechische Republik steht vor der Aufnahme in die Europäische Union. Beitrittsvoraussetzung ist die Übernahme des acquis communautaire. Dieser Rechtsangleichungsprozess wird anhand des tschechischen Arbeitsrechts dargestellt. Die direkte Gegenüberstellung gemeinschaftsrechtlicher und tschechischer Normen soll zeigen, inwieweit das tschechische Arbeitsrecht mit Europarecht kompatibel ist. Prüfungsmaßstab sind die Strukturprinzipien des EU-Arbeitsrechts: Gleichbehandlung von Männern und Frauen, sozialer Schutz der Arbeitnehmer bei Strukturänderungen von Unternehmen, Sicherheit und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern, Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und Mitwirkung von Arbeitnehmern. Das Arbeitsrecht der Tschechischen Republik wird ausführlich erläutert, wodurch der Zugang zu diesem wichtigen Gebiet des Wirtschaftsrechts erleichtert werden soll.

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Die Osterweiterung der Europäischen Union und das Arbeitsrecht der Tschechischen Republik, Robert Seibold

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2001
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