Rationalität und Diskriminierung
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Die Gleichheit ist das Freiheitsrecht der sozial Schwachen. Sie ermöglicht Menschen, ohne Nachteil zu sein, was sie sind. In diesem Verständnis bildet die Gleichheit die einzig plausible Grundlage für die Interpretation des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes. Diese These wird in kritischer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, des deutschen Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs und des U. S. amerikanischen Supreme Court begründet. Der Autor bietet einen neuen und normativ gehaltvollen Zugang zur Anwendung des Gleichheitsprinzips. Er verteidigt mit Nachdruck die These, dass das Gleichheitsprinzip von der Sachgerechtigkeit strikt zu unterscheiden und aus der Sicht des Antidiskriminierungsgrundsatzes zu deuten ist. Aufgrund der starken Betonung dieses Grundsatzes lassen sich die Kategorien, die am Beispiel der Bindung der Gesetzgebung an das Gleichheitsrecht entwickelt werden, auch unschwer auf das Gebiet des privaten Antidiskriminierungsrechts übertragen.