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Grundrechtsgeleitete Pflegeberechtigung der privaten Pflegedienste (§ 132 a SGB V)

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Der Autor, Professor für Öffentliches Recht und Sozialrecht, untersucht die Vertragsbeziehungen zwischen den privaten Pflegediensten und den Krankenkassen in der häuslichen Krankenpflege. Es wird erstmals versucht, alle aktuellen Einzelprobleme der Vertragspraxis über ein grundrechtsgeleitetes Gesamtkonzept von den rechtsdogmatischen Grundlagen her zu lösen. Wichtige Ergebnisse der Untersuchung sind: • Prinzipieller Anspruch der Pflegedienste auf vertragliche Einigung; • Keine »Privatautonomie« der Krankenkassen und keine Ermächtigungsgrundlage für »Vertragsdiktate«; • Anspruch der Pflegedienste auf »Verhandlungsparität« über verbandsgeführte Vertragsverhandlungen und auf Überwindung von »Pattsituationen« über vertragliche Schiedsstellen; • Fortbestehen der Pflegeberechtigung in »vertragslosen« Zwischenzeiten. Über die Pflege hinaus hat die Arbeit grundlegende Bedeutung für alle »externen« Leistungserbringungsverträge sowie für das Reformstichwort »Einkaufsmodell«.

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Grundrechtsgeleitete Pflegeberechtigung der privaten Pflegedienste (§ 132 a SGB V), Gunther Schwerdtfeger

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2001
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