Juristische Methode als Lebensaufgabe
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Philipp Heck (1858-1943) ist einer der bedeutendsten juristischen Methodenlehrer des 20. Jahrhunderts. Die von ihm entwickelte Interessenjurisprudenz enthält bis heute gültige Einsichten für die Arbeit jedes Juristen. Vor allem die heute herrschende Wertungsjurisprudenz stützt sich in vielerlei Hinsicht auf Hecks Gedanken. Heinrich Schoppmeyer schildert Hecks Herkunft und Werdegang, die vielfältigen Entwicklungen seiner Methodenpositionen und die Kontroversen, in die er in drei verschiedenen Verfassungsordnungen verstrickt war. Ausgehend von Hecks Biographie zeigt er die Ursachen, die zur Entwicklung der Methode bei Heck geführt haben. Dabei erörtert er das System der Interessenjurisprudenz und die philosophischen und rechtsphilosophischen Bezüge eingehend. Anschließend stellt der Autor den Methodenstreit im Nationalsozialismus dar und öffnet damit den Blick für Diskussionsprozesse in totalitären Systemen. Die weithin vernachlässigte Auseinandersetzung um die Interessenjurisprudenz bietet zahlreiche Einsichten in die Bedeutung der juristischen Methodenprobleme, auch in einer staatsrechtlichen Normallage. In der Nachkriegszeit ist die Wirkungsgeschichte der Interessenjurisprudenz durch eine über den Untergang des Dritten Reiches hinausweisende Strategie des Verschweigens und Verdrängens eines unliebsamen Gegners gekennzeichnet. Eine jüngere Generation versuchte, die Lehren Hecks gegen das Verschweigen erneut zur Geltung zu bringen. Die große Bedeutung der klaren, in sich geschlossenen Methodenlehre verblaßte jedoch für Jahrzehnte. Die gegenwärtige Bedeutung der Methode Hecks beruht insbesondere darauf, daß Heck als einer der ersten erkannte, daß zentrale Methodenfragen - gerade in einem liberalen Verfassungsstaat - Fragen von Verfassungsrang sind. Heinrich Schoppmeyer zeigt anhand einzelner Punkte, welchen Ertrag Hecks Lehre auch heute noch verspricht.