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Optimierende Sozialgestaltung

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Ernst-Wilhelm Luthe untersucht das Spannungsverhältnis zwischen Bedürfnissen und Ressourcen, das allen sozialstaatlichen Bedarfsentscheidungen zugrunde liegt. Insbesondere der stark auf Prozesse der Personenveränderung ausgerichtete Bereich sozialstaatlicher Bedarfsbefriedigung fordert die Offenlegung dieses Widerspruchs mit den Mitteln juristischer Dogmatik. Denn einerseits soll eine möglichst wirksame Hilfe geleistet werden, andererseits kann diese nicht ohne die umfassende Einbeziehung des Einzelfalles in die Entscheidung erfolgen. Damit werden neue Herausforderungen an die Sozialverfassung und das Sozialrecht gestellt. Der Wirtschaftlichkeitsgedanke muß dabei immer in die abwägende Konkretisierung des Gesetzesrechts eingebracht werden. Auf der Gegenseite wirkt die mit einem bedingten Vorrang ausgestattete Sozialschutzposition des Einzelnen. Ernst-Wilhelm Luthe deckt das Grundkollisionsverhältnis von Bedürfnissen und Ressourcen als bestimmendes Merkmal gesetzlicher Bedarfskonkretisierungstätigkeit von Verwaltung und Gerichten innerhalb des sozialen Leistungsrechts auf. Es wird deutlich, daß das Gesetzesrecht auf abwägende Rechtsanwendungsformen erkennbar reagiert. Erst dann ist der Weg frei für den abwägungsrelevanten Einfluß sowohl individualrechtsbezogener Sozialschutzargumente als auch gemeinwohlbezogener Wirtschaftlichkeitsargumente. Für deren Plazierung entwirft der Autor eine auf Bedarfskonstellationen zugeschnittene Abwägungsdogmatik.

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Optimierende Sozialgestaltung, Ernst-Wilhelm Schwarze

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2001
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