Die Verteilung des Haftungsrisikos für Drittmissbrauch von Medien des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
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Der Autor beleuchtet erstmals verschiedene Medien des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in einer Monographie und zieht daraus Erkenntnisse sowohl über gemeinsame Strukturprinzipien als auch über Besonderheiten einzelner Medien. Die Erörterung der Verschuldenshaftung und möglicher Abweichungen im Vertragsrecht - Rechtsscheinshaftung, Sphärentheorien, ökonomischer Analyse etc. - sowie ihrer Leitbildfunktion für die AGB-Inhaltskontrolle ist dabei von allgemeinem dogmatischen Interesse. Kernergebnis der Arbeit ist ein Verständnis der Geschäftsherrnhaftung dahingehend, dass neben einer Risikozuweisung an den Geldkarteninhaber bereits aus dispositivem Recht das systemspezifische Risiko des nicht verschuldeten Drittmissbrauchs durch AGB dem berechtigten Inhaber eines Mediums insoweit zugewiesen werden kann, als es das abgenommene Bargeldverlustrisiko nicht übersteigt. Insbesondere der neue § 676h BGB ist in teleologischer Reduktion auf das Wertpapier Geldkarte unanwendbar.
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Die Verteilung des Haftungsrisikos für Drittmissbrauch von Medien des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, Boris Schinkels
- Language
- Released
- 2001
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- Title
- Die Verteilung des Haftungsrisikos für Drittmissbrauch von Medien des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
- Language
- German
- Authors
- Boris Schinkels
- Publisher
- Duncker und Humblot
- Released
- 2001
- ISBN10
- 3428105311
- ISBN13
- 9783428105311
- Series
- Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen : Abteilung B, Rechtswissenschaft
- Category
- University and college textbooks
- Description
- Der Autor beleuchtet erstmals verschiedene Medien des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in einer Monographie und zieht daraus Erkenntnisse sowohl über gemeinsame Strukturprinzipien als auch über Besonderheiten einzelner Medien. Die Erörterung der Verschuldenshaftung und möglicher Abweichungen im Vertragsrecht - Rechtsscheinshaftung, Sphärentheorien, ökonomischer Analyse etc. - sowie ihrer Leitbildfunktion für die AGB-Inhaltskontrolle ist dabei von allgemeinem dogmatischen Interesse. Kernergebnis der Arbeit ist ein Verständnis der Geschäftsherrnhaftung dahingehend, dass neben einer Risikozuweisung an den Geldkarteninhaber bereits aus dispositivem Recht das systemspezifische Risiko des nicht verschuldeten Drittmissbrauchs durch AGB dem berechtigten Inhaber eines Mediums insoweit zugewiesen werden kann, als es das abgenommene Bargeldverlustrisiko nicht übersteigt. Insbesondere der neue § 676h BGB ist in teleologischer Reduktion auf das Wertpapier Geldkarte unanwendbar.