Legalitätsprinzip und finales Recht
Ein Beitrag zur Diskussion über das New Public Management in der Schweiz
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Wie passen das Prinzip der Gesetzmässigkeit der Verwaltung und das vom New Public Management geforderte zielorientierte - „finale“ - Recht zusammen? In der vorliegenden Dissertation wird untersucht, ob das Legalitätsprinzip tatsächlich so starr ist, wie ihm vorgeworfen wird. Nach Ausführungen zum Begriff des finalen Rechts wird der Forderung des New Public Managements nach einer „Finalisierung“ des Rechts nachgegangen, und es werden Beispiele heute schon geltenden finalen Rechts dargestellt. Schliesslich wird der angebliche Gegensatz zwischen konditionalem und finalem Recht relativiert und eine Konkretisierung des Legalitätsprinzips vorgeschlagen, die neben Rechtsstaatlichkeit und Demokratie - den traditionellen Hauptanliegen der Gesetzmässigkeit staatlichen Handelns - auch die Wirkungsorientierung berücksichtigt.
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Legalitätsprinzip und finales Recht, Ulrich Schneider
- Language
- Released
- 2001
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- Title
- Legalitätsprinzip und finales Recht
- Subtitle
- Ein Beitrag zur Diskussion über das New Public Management in der Schweiz
- Language
- German
- Authors
- Ulrich Schneider
- Publisher
- Stämpfli
- Publisher
- 2001
- ISBN10
- 3727203803
- ISBN13
- 9783727203800
- Category
- University and college textbooks
- Description
- Wie passen das Prinzip der Gesetzmässigkeit der Verwaltung und das vom New Public Management geforderte zielorientierte - „finale“ - Recht zusammen? In der vorliegenden Dissertation wird untersucht, ob das Legalitätsprinzip tatsächlich so starr ist, wie ihm vorgeworfen wird. Nach Ausführungen zum Begriff des finalen Rechts wird der Forderung des New Public Managements nach einer „Finalisierung“ des Rechts nachgegangen, und es werden Beispiele heute schon geltenden finalen Rechts dargestellt. Schliesslich wird der angebliche Gegensatz zwischen konditionalem und finalem Recht relativiert und eine Konkretisierung des Legalitätsprinzips vorgeschlagen, die neben Rechtsstaatlichkeit und Demokratie - den traditionellen Hauptanliegen der Gesetzmässigkeit staatlichen Handelns - auch die Wirkungsorientierung berücksichtigt.