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Das Thema der Anstaltslast betrifft die Pflicht des staatlichen Trägers, seine ausgegründete Anstalt im Innenverhältnis mit ausreichenden Finanzmitteln auszustatten. Die Untersuchung der Anstaltslast berührt einen zentralen Aspekt des Verwaltungsorganisationsrechts, insbesondere in Zeiten knapper staatlicher Finanzen und zahlreicher Privatisierungen. Iris Kemmler zeigt auf, dass die Anstaltslast einen allgemeinen Rechtsgrundsatz darstellt, der für alle rechtlich selbständigen Verwaltungseinheiten gilt. Die dogmatische Basis dieses Grundsatzes wird herausgearbeitet, wobei Analogien zum Konzernrecht diskutiert werden. Zudem wird der Inhalt und Umfang der Finanzierungspflicht untersucht. Am Beispiel der öffentlichen Banken wird die europarechtliche Frage der unerlaubten Beihilfe durch das Rechtsinstitut der Anstaltslast behandelt. In bestimmten Bereichen der öffentlichen Verwaltung ist die Finanzierungspflicht im Verfassungsrecht verankert: Im Bereich der Sozialversicherung wird die Bundesgarantie aus Art. 120 I S. 4 GG abgeleitet, während für Rundfunkanstalten die Anstaltslast aus Art. 5 I S. 2 GG folgt. Für Universitäten wird die Finanzierungspflicht des Trägers aus Art. 5 III S. 1 GG und landesverfassungsrechtlichen Regelungen abgeleitet. Für die Länder ergibt sich die Pflicht zur angemessenen Finanzierung der Kommunen aus Art. 28 II GG.
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Die Anstaltslast, Iris Kemmler
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- 2001
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